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Tagespflege

Tagespflege gemäß § 23 SGB VIII bedeutet, dass Tagesmütter und Tagesväter tagsüber Kinder in die eigene Familie/Wohnung aufnehmen, während die Eltern ihrem Beruf nachgehen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gesehen,da die Betreuung oft bedürfnisorientierter und individueller gestaltet werden kann.
Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.

Der Fachbereich Jugend und Familie
  • berät die Eltern und Tagespflegepersonen in Fragen der Kindertagespflege
  • überprüft die Tagespflegepersonen und erteilt ihnen die Pflegeerlaubnis
  • vermittelt geeignete Tagespflegepersonen an suchende Eltern
  • unterstützt bei Fragen während des laufenden Tagespflegeverhältnisses
  • zahlt der Tagespflegeperson eine monatliche Förderleistung für die Betreuung
  • vermittelt Qualifizierungs- und Fortbildungskurse für Tagespflegepersonen
  • erlässt den Eltern deren Kostenbeitrag bei Vorliegen der entsprechenden finanziellen Voraussetzungen