Waffenbesitzkarte
Allgemeine Beschreibung (Waffenbesitzkarte)
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder besitzen wollen, benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte, die vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wird.
Hierfür ist ein Antrag beim Landratsamt Bamberg zu stellen. Von der Waffenbesitzkartenpflicht ausgenommen sind z.B. Gas- und Schreckschusswaffen, sowie Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen ab Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubnisfrei erworben werden. Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. BeimTransport darf die Waffe nicht schußbereit sein und nicht zugriffsbereit "verpackt" werden. Nähere Einzelheiten teilt Ihnen das Landratsamt Bamberg auf Anfrage mit.
Im Landkreis Bamberg sind derzeit ca. 16.200 erlaubnispflichtige Schußwaffen bei ca. 4600 Personen registriert.
In aller Regel benötigen Sie vor dem Erwerb einer Schusswaffe eine waffenrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt Bamberg. Inhaber gültiger deutscher Jahresjagdscheine könne Jagdlangwaffen erwerben, die anschließend innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden müssen. Erben haben einen Monat nach Annahme der Erbschaft bzw. Ablauf der für die Ausschlagung vorgeschriebenen Sechswochenfrist Zeit, eine Waffenbesitzkarte zu beantragen.
Voraussetzungen (Waffenbesitzkarte)
Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:
körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Bedürfnis.
Ausnahme: Bei Erben werden keine Sachkunde- und Bedürfnisnachweise gefordert.
Ihre Zuverlässigkeit wird generell durch das Landratsamt überprüft. Nachweise der Sachkunde und des Bedürfnisses sind von Ihnen selbst zu erbringen.
Nachweise der Sachkunde und des Bedürfnisses (Waffenbesitzkarte)
Beispiele
- Sportschützen:
Bescheinigung des Schützenverbandes über die regelmäßige, mindestens zwölfmonatige schießsportliche Betätigung nach den Regeln einer anerkannten Sportordnung, Bescheinigung der Sachkunde über den Schützenverein bzw. private Lehrgangsträger - Jäger:
Gültiger Jagdschein - Erben:
Erbnachweis, ggf. Verzichtserklärung der übrigen Erben - Sammler:
Sachkundenachweis, Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes - Gefährdung:
Glaubhaftmachung, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der Erwerb und Besitz einer Schusswaffe geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern, sowie Sachkundenachweis. Sehr strenge Prüfung!