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Öffentliche Sicherheit

Die Gemeinden, die Landratsämter, die Regierungen und das Innenministerium haben als Sicherheitsbehörden die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen sicherzustellen. Zuständig sind dabei primär die Gemeinden.
Nur bei Störungen und Gefahren, die über das Gebiet einer Gemeinde hinausreichen, muss das Landratsamt eingreifen. Davon abgesehen steht das Landratsamt den Gemeinden aber selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.