Sprengstoffrecht
Das Sprengstoffgesetz regelt den Umgang mit sowie die Einfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen. Erlaubnisse sind notwendig zum Erwerb, Aufbewahren, Verwenden, Überlassen, Verbringen, Transportieren und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen.
Erlaubnisbehörden
Zuständige Erlaubnisbehörden sind in den meisten Fällen die Abteilungen für Gewerbeaufsicht bei den Regierungen.