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Jugend und Familie
Das Jugendamt ist öffentlicher Träger der Jugendhilfe und nimmt die Aufgaben, welche ihm durch die Kinder- und Jungendhilfegesetzte und der Satzung des Kreisjugendamtes Bamberg zugewiesen werden wahr.
Diese Wahrnehmung erfolgt zweigliedrig. Der politische Teil wird vom Jugendhilfeausschuss und der Verwaltungsteil vom Fachbereich 22 - Jugend und Familie des Landratsamtes Bamberg wahrgenommen.