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Beurkundung

Im Fachbereich Jugend und Familie können kostenfrei beurkundet werden:

  • die Anerkennung der Vaterschaft
  • die Zustimmungserklärungen durch den oder die gesetzlichen Vertreter (wie Mutter oder Amtsvormund)
  • Unterhaltsanerkennungen
  • Erklärungen über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Eine Beurkundung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich deshalb an unsere Ansprechpartner. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Namen des Kindes, bei noch nicht geborenen Kindern nach den Namen der werdenden Mutter.