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Jugendschutz

Für Kinder und Jugendliche bestehen vielerlei Schutzvorschriften.

Zentrale Regelungen finden sich im Jugendschutzgesetz, insbesondere ab welchem Alter Minderjährigen der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit, die Teilnahme an öffentlichen Tanzveranstaltungen, der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen und das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet werden darf.

Weitere Schutzvorschriften finden sich beispielsweise im Jugendarbeitsschutzgesetz oder im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Unser Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung.