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Allgemeiner Sozialer Dienst / Bezirkssozialarbeit

Anspruch auf Hilfe

Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn sonst eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für dessen Entwicklung geeignet und notwendig ist.


Leistungen und Hilfen von uns

Eltern, Kindern und Jugendlichen werden bei Erziehungsfragen, -schwierigkeiten und bei Verhaltensauffälligkeiten folgende Leistungen durch Fachkräfte angeboten, die keiner vorherigen Antragstellung beim Jugendamt bedürfen:

  • diagnostische Abklärung und Beratung über - und Abstimmung von erforderlichen Maßnahmen mit den Betroffenen,
  • Förderung, Verbesserung und Stabilisierung der Entwicklung des jungen Menschen auch nach schweren traumatischen Erlebnissen,
  • Klärung und Bewältigung innerfamiliärer Beziehungskonflikte oder partnerschaftlicher Konflikte der Eltern und ihrer Auswirkungen auf die Kinder, insbesondere bei Trennung oder Scheidung Trennungs- und Scheidungsberatung,
  • Hilfen zur Verbesserung der sozialen Integration des Kindes und der erzieherischen Situation,
  • ggf. Beratung hinsichtlich weiterreichender Maßnahmen oder Hilfen in Absprache und im Zusammenwirken mit dem Jugendamt.

Zuständigkeiten:

Kein Ergebnis gefunden.