Heilberufe
Erlaubnis Heilpraktiker
Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt besitzen.
Das Landratsamt Bamberg – FB 23 Gesundheitswesen – ist für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis nur zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Bamberg haben und Ihre Tätigkeit auch im Landkreis Bamberg ausüben wollen.
Für folgende Bereiche kann eine Heilpraktikererlaubnis beantragt werden:
- Allgemeine Heilkunde
- Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Heilkunde beschränkt auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs (z. B. Physiotherapie)
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung:
- Vollendung des 25. Lebensjahrs
- erfolgreicher Hauptschulabschluss oder höherwertiger Abschluss
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Nachweis über die erfolgreiche Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt Bayreuth
Welche Unterlagen sind für die Antragstellung vorzulegen?
- Antragsformular, komplett ausgefüllt mit Bestätigung der Wohnortgemeinde
- Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch)
- Lebenslauf
- Behördliches Führungszeugnis (darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein, Zustellung direkt an das Gesundheitsamt, Belegart 0)
- Mind. Hauptschulabschlusszeugnis oder höherwertiger Abschluss (Original oder beglaubigte Kopie)
- Ärztliches Zeugnis, dass Eignung für die Ausübung des Heilpraktikerberufes in geistiger und körperlicher Hinsicht gegeben ist.
Wie erfolgt die Anmeldung zur Prüfung?
Nach Vorlage der kompletten Antragsunterlagen beim Gesundheitsamt Bamberg erfolgt von hier die Anmeldung zur Prüfung beim Gesundheitsamt Bayreuth. Sofern die Unterlagen in der Zeit vom 01. Juli bis zum 31. Dezember eines Jahres eingereicht werden, erfolgt die Prüfungsanmeldung für den Monat März des darauffolgenden Jahres.
Sofern die Unterlagen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni vorgelegt werden, erfolgt die Prüfungsanmeldung für den Monat Oktober des gleichen Jahres.
Vom Gesundheitsamt Bayreuth erhalten Sie dann nochmals eine gesonderte Einladung zur Prüfung mit Verpflichtung zur Rückantwort.
Aufgrund der Vielzahl von Anträgen ist es möglich, dass nicht alle Anmeldungen für den gewünschten Prüfungstermin berücksichtigt werden können!
Wann finden die Prüfungen statt?
Die schriftliche Prüfung für die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis findet zweimal jährlich beim Gesundheitsamt in Bayreuth statt. Und zwar:
am 3. Mittwoch im März eines jeden Jahres und
am 2. Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres.
Zur mündlichen Prüfung werden nur Personen zugelassen, die die schriftliche Prüfung bestanden haben.
Eine Terminverschiebung ist nicht möglich! Sofern Sie trotz Anmeldung nicht an der Prüfung teilnehmen, besteht die Möglichkeit der Antragsrücknahme. Ansonsten endet das Antragsverfahren durch die Nichtteilnahme an der Prüfung.
Was passiert, wenn eine Prüfungsteilnahme abgesagt wird?
Die Nichtteilnahme bzw. Absage ohne Angabe zwingender Hinderungsgründe zum vorgesehenen Überprüfungstermin hat die Ablehnung des Antrags zur Folge. Für den bis dahin entstandenen Verwaltungsaufwand werden Gebühren erhoben.
Welche Kosten entstehen?
Rücknahme des Antrags
Verwaltungsgebühr i.H.v. 15,00 €
Erlaubniserteilung
Verwaltungsgebühr i.H.v. 120,00 €
Ablehnung wegen Nichtbestehen der Prüfung
Verwaltungsgebühr i.H.v. 120,00 €
Ablehnung wegen Nichtteilnahme an der Prüfung
Verwaltungsgebühr i.H.v. 120,00 €
Hinzu kommen noch Auslagen i.H.v. 3,45 € für die Postzustellung!
Des Weiteren entstehen noch Kosten für die Prüfung beim Gesundheitsamt Bayreuth, für welche eine gesonderte Kostenrechnung von dort erstellt wird.
Anzeige einer Praxiseröffnung
Die Heilpraktikererlaubnis berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen (§ 3 HeilprG). Beginn und Ende einer selbständigen Tätigkeit sind unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen (siehe Anzeige nicht-ärztliche Heilberufe)
Anzeige nicht-ärztliche Heilberufe
Für Angehörige der gesetzlich geregelten Heilberufe, für die keine berufsständische Kammer eingerichtet ist, besteht eine Anzeigepflicht. Diese gilt nur bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit. Eine Anzeige der Berufsausübung muss beim Gesundheitsamt Bamberg unverzüglich bei Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Diese sind:
- Diätassistenten und Diätassistentinnen
- Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen
- Hebammen
- Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen
- Logopäden und Logopädinnen
- Masseure und Masseurinnen
- Medizinische Bademeister und Bademeisterinnen
- Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen
- Podologen und Podologinnen
- Sektorale Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen (in den Bereichen Physiotherapie, Podologie oder Psychotherapie)
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung bzw. Erlaubnisbescheid (Original oder beglaubigte Kopie)
- Nachweis über eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung
- Anzeigeformular nach Art. 10 GDG
Wie kann ich mich anmelden?
Sobald Sie die benötigten Unterlagen beisammen haben, bitten wir Sie sich telefonisch zwecks Terminverinbarung zur Einsicht der Unterlagen unter der 0951/85-653 bei uns zu melden.
Krankenpflege
Wer vorbehaltene Tätigkeiten im Sinn von § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) gegen Entgelt erbringt oder anbietet, hat dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift sowie gegebenenfalls des Namens und der Anschrift der Einrichtung unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Eine Anzeige entfällt, wenn ein Vertrag mit einer Pflegekasse abgeschlossen wird.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichung
- Anzeigeformular nach Art. 16 GDG
Wie kann ich mich anmelden?
Sobald Sie die benötigten Unterlagen beisammen haben, bitten wir Sie sich telefonisch zwecks Terminverinbarung zur Einsicht der Unterlagen unter der 0951/85-653 bei uns zu melden.