Verfahrenslotsen
Ab dem 01.01.2028 soll die Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und jungen Menschen bei den Jugendämtern verortet sein, unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht.
Zur Vorbereitung darauf wurde ab dem 01.01.2024 die Stelle der Verfahrenslotsen verankert.
Die Verfahrenslotsen der Landratsamtes Bamberg bieten ein kostenloses und inklusives Beratungsangebot für Kinder und junge Menschen unter 27 Jahren mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung und deren rechtliche Vertreterinnen und Vertreter an. Der Fokus liegt hier auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
Tätigkeit
- Verfahrenslotsen sind Ansprechpartner im komplizierten Sozialleistungssystem und lotsen in die passende Richtung
- Beraten unabhängig des Jugendamtes
- Vermitteln je nach Fall an zuständige Leistungserbringer, Beratungsstelle oder Ansprechpartner weiter
Auftrag
- Rechte und mögliche Hilfen im Leistungssystem der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe
- Unterstützung bei der Antragstellung der Eingliederungshilfe oder bereits im laufenden Antragsverfahren
- Hilfe bei der Klärung von Zuständigkeitsfragen
Beratung
Beratungstermine nach Vereinbarung
- Telefonisch
- Per E-Mail
- Vor Ort
- Bei Ihnen zuhause
Rahmenbedingungen
- Auf Wunsch anonym
- Kostenfrei
- Freiwillig
- Schweigepflicht gegenüber Leistungsträgern und Jugendamt
- Unabhängig