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Finanzen

Der Landkreis ist in die Vorschriften der öffentlichen Finanzwirtschaft eingebunden. Die wesentlichen Grundsätze und Verfahrensvorschriften sind daher für den Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände verbindlich. Ziel ist die Erhaltung der Finanzkraft des Landkreises Bamberg auch für künftige Generationen, damit er seinen vielfältigen Aufgaben dauerhaft nachkommen kann.

Aufgabenübersicht

  • Finanzwesen des Landkreises
  • Vermögens- und Schuldenverwaltung
  • Steuern und sonstige Abgaben
  • Haushaltswesen
  • Rechnungswesen
  • Kostenwesen
  • Aufbau und Verankerung eines begleitenden betriebswirtschaftlichen Service als Führungshilfe zur zielorientierten Planung und Steuerung (Contolling)
  • Durchführung von betriebswirtschaftlichen Sonderauswertungen
  • Haushalte und Rechnungslegung für die Zweckverbände Berufsschulen Stadt und Landkreis Bamberg und Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern
  • Kreiskasse
  • Zahlstelle für die Staatsoberkasse
  • Finanzstatistik
  • Kassengeschäfte für
    • Regionalen Planungsverband Oberfranken-West
    • Verein "Hilfe für Schüler an Förderschulen im Landkreis Bamberg e.V."
    • Zweckverband Berufsschulen Stadt und Landkreis Bamberg
    • Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern

Doppisches Finanzwesen seit 2007

Seit dem 1.1.2007 hat der Landkreis Bamberg sein Finanzwesen auf die Doppik (kaufmännische Buchführung) umgestellt.


Doppische Haushalte

Hinweis:

Der aktuelle Bericht über die Beteiligungen des Landkreises Bamberg an Unternehmen in privater Rechtsform liegt gemäß Art. 82 Abs. 3 Satz 5 LKrO zur Einsichtnahme im Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, Zimmer 414, während der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag bis Mittwoch von 7:45 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 7:45 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 7:45 Uhr bis 12:00 Uhr) auf.