Apotheken
Apotheken dienen der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Hier finden Sie alle nützliche Informationen zu folgenden Themen:
Betriebserlaubnis
Wenn Sie eine Apotheke betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Betriebserlaubnis, die auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt wird, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Für Apotheken im Landkreis Bamberg kann die Betriebserlaubnis beim Landratsamt Bamberg, Fachbereich Gesundheitswesen beantragt werden. Für Apotheken im Stadtbereich Bamberg wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Bamberg.
Neben einer Hauptapotheke können bis zu drei Filialapotheken betrieben werden. Für alle Apotheken wird eine gemeinsame Betriebserlaubnis erteilt. Zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist die Behörde, die auch für die Hauptapotheke zuständig ist.
Wie kann ich den Antrag auf eine Betriebserlaubnis stellen?
Bitte stellen Sie Ihren Antrag schriftlich formlos.
Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach dem konkreten Inhalt und Umfang des Antrags. Es empfiehlt sich daher die Vereinbarung eines Termins.
Eine Übersicht über die grundsätzlich notwendigen Unterlagen finden Sie hier: www.bayernportal.de
Versorgung eines Heimes mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten
Sie sind im Besitz einer Apothekenbetriebserlaubnis und möchten ein Heim mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen? Hierfür ist ein Vertrag mit dem Träger des Heims zu schließen und die Genehmigung des Vertrags zu beantragen (§ 12a ApoG). Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst dann rechtswirksam ist, wenn die behördliche Genehmigung erteilt wurde!
Wie kann ich den Antrag auf Genehmigung eines Heimversorgungsvertrages stellen?
Bitte stellen Sie Ihren Antrag schriftlich formlos.
Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
Dem Antrag ist der von beiden Seiten unterzeichnete Vertrag in 3-facher Ausfertigung beizufügen.
Versandhandelserlaubnis
Sie sind im Besitz einer Apothekenbetriebserlaubnis und möchten einen Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln betreiben? Bitte beachten Sie dabei, dass der Versand nur aus einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb und nach den dafür geltenden Vorschriften erfolgen darf.
Wie kann ich den Antrag auf eine Versandhandelserlaubnis gem. § 11a ApoG stellen?
Bitte füllen Sie folgenden Antrag aus und legen diesen unterzeichnet im Original vor:
Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
Neben o. g. Antrag sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.