Gutachten
Der Amtsärztliche Dienst am Gesundheitsamt Bamberg führt Begutachtungen von Personen im Auftrag von anderen Behörden, Ämtern, Ministerien, Gerichten oder Sozialleistungsträgern durch.
Wir erstellen Gutachten u. a. für folgende Fälle:
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vor Einstellung ins Beamtenverhältnis
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Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist)
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Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit
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beamtenrechtliche Fragestellungen, z.B. für Reha-Leistungen oder Dienstunfallfolgen
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medizinische Notwendigkeit von Krankenhilfen (für Asylbewerber oder Sozialleistungsempfänger)
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Nachteilsausgleich für Prüfungskandidaten mit Behinderungen oder chronisch Erkrankte
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Verhandlungs- und Haftunfähigkeiten
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Feststellung der Reisefähigkeit
Einstellung in das Beamtenverhältnis
Ein amtsärztliches Zeugnis ist eine wichtige Voraussetzung für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bzw. auf Lebenszeit. Es bestätigt die gesundheitliche Eignung und stellt sicher, dass zukünftige Beamtinnen und Beamte den physischen und psychischen Anforderungen des Dienstes gewachsen sind. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Beantragung und den Ablauf der Untersuchung, damit Ihrem Einstieg in den öffentlichen Dienst nichts mehr im Wege steht.
Wer kann eine Begutachtung in Auftrag geben?
Sie werden im Rahmen des Einstellungsverfahrens für den öffentlichen Dienst von Ihrer Einstellungsbehörde aufgefordert ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernhame in das Beamtenverhältnis auf Probe bzw. auf Lebenszeit vorzulegen. Diese Aufforderung stellt uns gegenüber den Untersuchungsauftrag dar.
Was muss ich zur Untersuchung mitbringen?
Bitte bringen Sie zur Untersuchung folgende Unterlagen mit:
- schriftliche Aufforderung Ihrer Einstellungsbehörde zur Untersuchung (Untersuchungsauftrag)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Impfpass
- falls vorhanden: Brille/Brillenpass, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder sonstige persönliche medizinische Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis, Unterlagen (z. B. Arztbriefe, Medikamentenlisten usw.) zu allen chronischen Erkrankungen (z. B. Asthma, Diabetes, Bluthochdruck, usw.)
Gerne können Sie uns den folgenden Fragebogen vorab ausfüllen und zur Untersuchung mitbringen; alternativ ist eine Ausfüllung am Tag der Untersuchung vor Ort möglich.
Beurteilungsgrundlage Verbeamtung
Prüfungsunfähigkeit / Nachteilsausgleich
In bestimmten Fällen wird ein ärztliches Attest erforderlich, wenn Studierende aufgrund von gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht antreten können bzw. wenn ein Nachteilsausgleich notwendig ist. Wann dies der Fall ist, wird von der jeweiligen Universität oder Hochschule bestimmt.
Was muss ich zur Untersuchung mitbringen?
Für die Untersuchung im Rahmen einer Prüfungsbefreiung bzw. eines Nachteilsausgleichs sind der gültige Personalausweis sowie ein Attest des behandelnden Arztes erforderlich, das die entsprechenden Diagnosen enthält. Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht ausreichend ist.
Welche Kosten entstehen?
Amtsärztliche Bescheinigung zwecks Beihilfegewährung für Rehabehandlungen
Seit dem 01.10.2024 sind für die Beihilfegewährung für Rehabehandlungen keine amtsärztlichen Zeugnisse mehr notwendig - Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle