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Lebensmittelsicherheit / Lebensmittelüberwachung

Informationsveranstaltungen der Lebensmittelüberwachung – Sicherer Umgang mit Lebensmitteln bei Vereinsfesten

Die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Bamberg bietet Informationsveranstaltungen zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln bei Vereinsfesten und vergleichbaren Veranstaltungen an. Die Schulungen richten sich an Vereinsmitglieder, Markt- und Festbeschicker, Veranstalter sowie alle Personen, die mit der Herstellung, dem Umgang oder der Kennzeichnung von Lebensmitteln betraut sind.

Die Schulungen richten sich an Vereinsmitglieder, Markt- und Festbeschicker, Veranstalter sowie alle Personen, die mit der Herstellung, dem Umgang oder der Kennzeichnung von Lebensmitteln betraut sind.


Termine und Veranstaltungsorte:

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 19:00 Uhr und finden an folgenden Terminen im Landkreis Bamberg statt:

24. Februar 2026 – Gemeinschaftshaus Zeckendorf, Talstraße 22 in 96110 Scheßlitz

26. Februar 2026 – Zehntscheune Schlüsselfeld, Marktplatz 5 in 96132 Schlüsselfeld

5. März 2026 – Bauernmuseum Bamberger Land, Hauptstraße 3 und 5 in 96158 Frensdorf

12. März 2026 – Gemeindeturnhalle Breitengüßbach, Brückenweg 4 in 96149 Breitengüßbach 


Anmeldung und Teilnahme:

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Online-Anmeldung ist jedoch unter nachfolgenden Link erforderlich:
Anmeldung Informationsveranstaltung

Ansprechpartner für Rückfragen:

Lebensmittelüberwachung Landkreis Bamberg, 0951 / 85751 oder per Mail lue@lra-ba.bayern.de

Bitte beachten Sie:

Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen pro Veranstaltung begrenzt.

Die Anzahl der Teilnehmenden pro Verein ist limitiert. Die vermittelten Inhalte sollen daher innerhalb der Vereine weitergegeben werden (Multiplikatorenprinzip).

Aufgaben Lebenmittelüberwachung

Die Lebensmittelüberwachung ist zum Schutz des Verbrauchers da.

Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften geahndet werden.

Durch regelmäßige Überprüfung und Probennahmen wird sichergestellt, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Um die Verbraucher zu schützen, werden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, die vom Rückruf von Produkten bis zur Warnung der Öffentlichkeit vor dem Verzehr oder Gebrauch von Produkten reichen.

Rat für Sie, den Verbraucher

Augen auf beim Einkauf lohnt sich.

Achten Sie bei unverpackten Lebensmitteln auf deren Aussehen und Beschaffenheit. Bei verpackten Erzeugnissen sollten Sie der Sauberkeit und Unversehrtheit der Packung, der Vollständigkeit der Kennzeichnung und insbesondere den vorgeschriebenen Haltbarkeitsdaten Ihr Augenmerk schenken. So können Sie auch das Ihre dazu beitragen, den allgemein guten Standard unseres Lebensmittelmarktes zu erhalten.

Und falls Sie zu Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen Beschwerden vorbringen wollen und eine Reklamation beim Verkäufer erfolglos bleibt, nimmt die Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihre Beschwerde entgegen. In Notfällen können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.

Unser Rat: Mangelhafte Lebensmittel für Beweiszwecke kühl und dunkel lagern.

Gebühren

Regelkontrollen (auch Plankontrollen), die zu keinen oder nur zu insgesamt geringfügigen Beanstandungen geführt haben, sind kostenfrei. Gleiches gilt für Entnahme von Planproben oder Verdachtsproben ohne Feststellung eines konkreten Verstoßes (keine Beanstandung bei der Untersuchung).

Werden dagegen im Rahmen einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung Beanstandungen festgestellt, welche zu Anordnungen oder Maßnahmen beziehungsweise zu weiterführenden Kontrollen führen, sind hierfür kostendeckende Gebühren zu erheben (dies, betrifft auch die Untersuchungskosten bei Probenbeanstandungen).

Die Gebührenerhebung erfolgt über einen Kostenbescheid gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen VO (EU) Nr. 2017/625 und dem bayerischen Kostengesetz in Verbindung mit den Kostenverzeichnis entsprechend dem tatsächlichen Aufwand der zusätzlichen Kontrolle.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie im BayernPortal unter:

Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrecht; Festsetzung von Gebühren für die Durchführung von Kontrollen

Formulare - Lebensmittelsicherheit / Lebensmittelüberwachung

Formulare und Infos finden Sie hier