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Personenstandswesen

Bei Namensänderungen ist zwischen der Namensänderung nach bürgerlichem Recht und der öffentlich-rechtlichen Namensänderung zu unterscheiden.

Namensänderungen nach bürgerlichem Recht werden in Zusammenhang mit einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Namensangelegenheiten für Kinder durch die jeweiligen Standesämter der Gemeinden und Städte durchgeführt.


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