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Meldepflichtige Infektionserkrankungen

Einige Infektionserkrankungen sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. So sind z. B. Labore, Ärzte oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen zur Meldung von bestimmten Erkrankungen verpflichtet. Aufgrund dieser Meldungen ermittelt das Gesundheitsamt und leitet die erforderlichen Maßnahmen ein, um eine mögliche Weiterverbreitung eine Krankheit zu verhindern. In diesem Zusammenhang kann es auch möglich sein, dass sich das Gesundheitsamt bei den betroffenen Personen meldet und Sie beispielsweise nach Kontaktpersonen befragt.

Meldung von Infektionskrankheiten

für Ärzte und Labore

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 14 Abs. 8 IfSG seit dem 01.01.2022 alle Meldungen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG elektronisch zu erfolgen (siehe hierzu www.rki.de/demis)

Wenn Sie Fragen zur elektronischen Meldung haben, dann wenden Sie sich bitte an die DEMIS-Geschäftsstelle (demis-support@rki.de)

Falls eine elektronische Meldung nicht möglich sein sollte, verwenden Sie bitte folgende Meldebögen:


für Gemeinschaftseinrichtungen

Für die am häufigsten in Gemeinschaftseinrichtungen vorkommenden Infektionskrankheiten hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Wiederzulassungsempfehlungen nach Erkrankung herausgegeben, dazu gehören z. B. Kopfläuse, Scharlach, Windpocken, etc.

Informationsmaterial zum Thema Kopfläuse können Sie hier kostenlos bestellen. 


Informationsmaterial zu Infektionskrankheiten

Infektionskrankheiten von A bis Z

www.lgl.bayern.de

Erregersteckbriefe der BZgA

Die BZgA hat die wichtigsten Informationen zu einigen Infektionskrankheiten in Erregersteckbriefen zusammengefasst. Diese finden Sie hier. Die Steckbriefe können auch in unterschiedlichen Sprachen heruntergeladen werden.

Weitere allgemeine Informationen der BZgA finden Sie hier und Tipps zur Hygiene finden Sie hier.

Tuberkulose

Was ist Tuberkulose?

Die Tuberkulose ist eine ansteckende Erkrankung (meist der Lunge), die durch Bakterien (meist Mykobakterium tuberculosis) verursacht wird. Die Erkrankung tritt weltweit bei Menschen und Tieren auf.


Wie wird die Tuberkulose übertragen?

Die Übertragung erfolgt meist über die Atemwege beim Einatmen von feinsten Tröpfchen in der Luft, die hauptsächlich beim Sprechen, Husten und Niesen in die Umgebung von einem Erkrankten abgegeben werden. Meist ist ein Aufenthalt von mehreren Stunden zusammen mit einem Erkrankten in einem Innenraum notwendig, damit die Gefahr einer Übertragung besteht.
Die Ansteckung mit einer Tuberkulose ist nicht gleichzusetzen mit einer Erkrankung daran, nicht alle Menschen entwickeln Symptome und sind damit ansteckend für andere. Deswegen ist es wichtig, Kontaktpersonen von Erkrankten frühzeitig zu ermitteln, um insbesondere gefährdete Personengruppen wie Kinder oder Menschen mit einem geschwächten Immunsystem zu schützen und Maßnahmen für die Kontaktpersonen ergreifen zu können.


Welche Symptome treten auf?

Es ist möglich, dass die Ansteckung mit einer Tuberkulose erst nach Jahren zu einer Erkrankung führt und Symptome auftreten.
Die Hauptsymptome einer Lungentuberkulose sind:

  • Abgeschlagenheit
  • Appetitmangel und Gewichtsverlust
  • Fieber
  • Nachtschweiß
  • Husten, evtl. mit Aushusten von Blut

Wie wird die Tuberkulose behandelt?

Die Tuberkulose ist eine gut behandelbare Erkrankung. Die Behandlung erfolgt durch die Gabe von mehreren Antibiotika über einen längeren Zeitraum von einigen Monaten und ist in der Regel gut verträglich.


Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt?

Das Gesundheitsamt überwacht bei Bekanntwerden einer Tuberkuloseerkrankung die ordnungsgemäße Durchführung der Therapie des Erkrankten. Zudem sollen Kontaktpersonen, die sich möglicherweise angesteckt haben, frühzeitig gefunden werden. Aus diesem Grund werden alle Kontaktpersonen eines Erkrankten untersucht. (Umgebungsuntersuchung) Die betroffenen Kontaktpersonen werden dabei durch das Gesundheitsamt informiert und zu Kontrolluntersuchungen eingeladen. Die Untersuchung wird mittels Blutentnahme und/oder Röntgenuntersuchung durchgeführt. Dabei stehen wir den Betroffenen stets für Rückfragen zur Verfügung und leiten bei Auffälligkeiten selbstverständlich eine weitere Abklärung in die Wege.

Weitere Informationen finden Sie unter 

DZK Tuberkulose

Erregersteckbrief Tuberkulose

RKI Tuberkulose


Wenn Sie Fragen zu Infektionskrankheiten haben, die auf dieser Seite nicht beantwortet werden, können Sie uns gerne unter der 0951/85-651 anrufen oder eine Email an gesundheitsamt@lra-ba.bayern.de schreiben.