Zwei feste Kurzzeitpflegeplätze für Stegaurach
Landkreis Bamberg unterstützt Seniorenzentrum Stegaurach mit 30.000 Euro über drei Jahre
Im Seniorenzentrum Stegaurach gGmbH stehen künftig zwei Plätze dauerhaft für Menschen zur Verfügung, die vorübergehend stationäre Pflege benötigen. Der Landkreis Bamberg unterstützt die Einrichtung dabei mit einer Förderung von insgesamt 30.000 Euro über drei Jahre.
Mit einer wachsenden Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen gewinnt die pflegerische Versorgung im Landkreis Bamberg zunehmend an Bedeutung. Eine besondere Rolle kommt dabei der Kurzzeitpflege zu. Sie ermöglicht eine zeitlich begrenzte stationäre Versorgung, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, und entlastet gleichzeitig pflegende Angehörige.
Entlastung, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist
Kurzzeitpflege kann in unterschiedlichen Situationen notwendig werden, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Übergangsphase bei der Organisation der weiteren Versorgung oder wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen oder eine Auszeit benötigen.
Für Pflegebedürftige bietet ein Kurzzeitpflegeplatz eine Möglichkeit zur stationären Versorgung für einen begrenzten Zeitraum. Angehörige erhalten dadurch Zeit, die weitere Versorgung zu organisieren oder sich bei eigener Erkrankung bzw. in belastenden Pflegesituationen vorübergehend zu entlasten. „Pflege ist eines der Themen unserer Zeit. Kurzzeitpflege ist dabei eine wichtige Unterstützung für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, und für ihre Angehörigen. Mit den beiden festen Plätzen in Stegaurach wird das Angebot im Landkreis weiter ausgebaut und damit ein Stück verlässlicher“, betont Landrat Johannes Maciejonczyk bei der Übergabe des Förderbescheids.
Zwei weitere feste Plätze für den Landkreis
Der Bedarf an Kurzzeitpflegeangeboten ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Für Pflegeeinrichtungen bedeutet die Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen allerdings auch einen zusätzlichen organisatorischen und personellen Aufwand. Die häufigen Aufnahmen und Entlassungen sowie die unterschiedlichen Pflege- und Versorgungssituationen stellen besondere Anforderungen an die Einrichtungen.
Mit seiner Förderrichtlinie unterstützt der Landkreis Bamberg daher gezielt den Ausbau fester Kurzzeitpflegeplätze. Das Seniorenzentrum Stegaurach der gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft (GKG) ist die erste Einrichtung, die eine Förderung beantragt hat. „Wir möchten einen konkreten Beitrag dazu leisten, dass mehr feste Kurzzeitpflegeplätze im Landkreis entstehen. Die neuen Plätze in Stegaurach sind dafür ein wichtiger Schritt“, so Udo Kunzmann, Geschäftsführer der GKG.
Neben den beiden festen Plätzen stehen im Seniorenzentrum Stegaurach weiterhin – je nach Verfügbarkeit – auch eingestreute Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung.
Förderung des Landkreises soll weitere Plätze ermöglichen
Seit Januar 2026 können stationäre Pflegeeinrichtungen im Landkreis Bamberg für feste Kurzzeitpflegeplätze eine Förderung beantragen. Insgesamt können bis zu acht feste Kurzzeitpflegeplätze gefördert werden. Der Landkreis stellt hierfür einen Zuschuss von 5.000 Euro je Platz und Jahr zur Verfügung.
Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, den zusätzlichen organisatorischen und personellen Aufwand auszugleichen, der mit dem Betrieb fester Kurzzeitpflegeplätze verbunden ist. Voraussetzung für eine Bewilligung ist unter anderem ein Förderbescheid im Rahmen der staatlichen Förderung „WoLeRaF“.
Mit der Förderung möchte der Landkreis Einrichtungen ermutigen, zusätzliche feste Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen und damit das regionale Angebot weiter auszubauen. Interessierte Pflegeeinrichtungen können einen Antrag auf Förderung stellen. Informationen zur Förderrichtlinie und zum Antrag sind auf der Internetseite des Landkreises Bamberg unter www.landkreis-bamberg.de zu finden.