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Feuerwehrwesen

Allgemeine Informationen - Feuerwehrwesen

Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Kommunen gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr kann man grundsätzlich ab 12 Jahren werden. Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Er prüft dabei insbesondere die körperliche und geistige Eignung des Bewerbers. Konkrete Informationen über die Feuerwehren in Ihrem Wohnort können Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten.

Im Landkreis Bamberg sind knapp 7.000 Personen ehrenamtlich in 182 Freiwilligen Feuerwehren aktiv.

Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten.


Führungsdienstgrade

Im Auftrag des Landratsamtes sind die besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehren tätig.
Wesentliche Aufgabe der besonderen Führungsdienstgrade sind die umfassenden Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten gegenüber den Gemeinden, als auch dem Landratsamt. An der Spitze dieser besonderen Führungsdienstgrade steht der Kreisbrandrat, der von den Kommandanten der Feuerwehren auf die Dauer von 6 Jahren gewählt wird. Der Kreisbrandrat hat das Kreisgebiet in Absprache mit dem Landratsamt in vier sog. Inspektionsbezirke aufgeteilt, welche jeweils von einem Kreisbrandinspektor geleitet werden. Jeder Kreisbrandinspektor wird von drei Kreisbrandmeistern unterstützt.


Zuschüsse und Beschaffungen überörtlicher Fahrzeugen bzw. Geräte

Im Rahmen dieser Verpflichtung gewährt der Landkreis Zuschüsse und beschafft und unterhält an überörtlichen Fahrzeugen bzw. Gerät unter anderem:

  • ein Wechselladersystem mit vier Trägerfahrzeugen und zwölf Abrollbehältern 
  • einen Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz
  • ein Mehrzweckboot, ein Rettungsboot
  • 250 m Ölsperren u. Zubehör auf Anhänger
  • 2 Ölschadensanhänger
  • 5 Pulverlöschanhänger P250
  • 1 Versorgungsanhänger Treibstoffe
  • 2 Sonderlöschmittelanhänger
  • 3 Flachwasserschubboote auf einem Anhänger


Weitere Bilder und Informationen zu den Feuerwehrfahrzeugen im Landkreis Bamberg und darüber hinaus finden Sie auf der Fahrzeugseite von Christian Förtsch auf bamberg112.de - Die Fahrzeugseite.

Aus-/Fortbildung - Feuerwehrwesen

Atemschutzzentrum

Der Landkreis betreibt ein kreiseigenes Atemschutzzentrum zur Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren in Strullendorf.
In der zentralen Atemschutzwerkstatt werden die Atemschutzgeräte und Gefahrgutausrüstung gewartet und geprüft.

Atemschutzzentrum - Informationen

Der Landkreis Bamberg betreibt in Strullendorf das Atemschutzzentrum für die Feuerwehren des Landkreises Bamberg.
Das Atemschutzzentrum ist eine anerkannte Ausbildungsstätte für Atemschutzgeräteträger und Chemikalienschutzanzugträger und führt auf diesen Gebieten die Ausbildung für die Landkreisfeuerwehren durch.

In der Atemschutzübungsstrecke absolvieren alle Atemschutzgeräteträger regelmäßige Durchgänge um Ihre Tauglichkeit nachzuweisen.
In der Atemschutzwerkstatt werden für alle Feuerwehren im Landkreis die Atemschutzgeräte und Chemikalienschutzanzüge geprüft und gewartet.

Das Personal des Atemschutzzentrums rekrutiert sich aus ehrenamtlich tätigen Feuerwehrdienstleistenden die gegen eine Aufwandsentschädigung regelmäßig Dienst leisten.


Die Verwaltung des Atemschutzzentrums erfolgt durch das Landratsamt Bamberg und umfasst die
  • Personalverwaltung
  • Beschaffung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial
  • Erstellung der Rechnungen für externe Benutzer des Atemschutzzentrums
  • Entgegennahme von Lieferungen
  • Gebäudeunterhalt

Terminplan - Atemschutzzentrum

Der Terminplan wird jeweils zum Jahreswechsel durch die Leitung des ASZ in Abstimmung mit dem Landratsamt erstellt.

Notwendige Änderungen können nur schriftlich oder per Email erfolgen: poststelle@atemschutzzentrum-bamberg.de


Wiederholungsdurchgänge - Atemschutzzentrum

Die Anmeldung der Teilnehmer für die jährlichen Wiederholungsdurchgänge erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem https://www.atemschutzzentrum-bamberg.de/anmeldung/.

Das Online-Buchungssystem bietet ebenfalls die Möglichkeiten der Restplatzverwaltung, Einzelplatzbuchungen und eine Übersicht der freien Plätze an. 


Grundüberholung Flaschenventile - Atemschutzzentrum

Öffnungszeiten - Atemschutzzentrum

Das Atemschutzzentrum ist außerhalb der Schulferien regelmäßig besetzt

  • Montag bis Freitag von 18:30 bis ca. 21:00 Uhr
  • Antritt zu den Wiederholungsdurchgängen um 18:30 Uhr
  • Anlieferung von Atemschutzgeräten zur Prüfung und Wartung um 18:30 Uhr

Die Anmeldung zum Durchgang kann entweder per Email (poststelle@atemschutzzentrum-bamberg.de oder per Fax (09543/4422909) übermittelt werden.


Weiterhin wurde eine Ausbildungsinspektion eingerichtet, die die landkreisweiten Lehrgänge und die an den drei staatlichen Feuerwehrschulen zur Verfügung stehenden Lehrgangsplätze koordiniert. Dieser Inspektion ist auch das Atemschutzzentrum des Landkreises Bamberg zugeordnet

Alarmierung - Feuerwehrwesen

Behördensprechfunk

Der Landkreis das Gleichwellenfunknetz der Feuerwehren und stellt die Alarmierung der gemeindlichen Feuerwehren sicher.

Die Umstellung auf den digitalen Behördensprechfunk ist zum 1. Januar 2017 vollständig erfolgt.
Regionale Projektgruppe Digitalfunk BA-FO


Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim

Durch die Integrierten Leitstellen erfolgt die Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst "aus einer Hand".

Betreiber der Integrierten Leitstelle Bamberg-Forchheim ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim. Mitglieder sind die kreisfreie Stadt Bamberg, der Landkreis Bamberg und der Landkreis Forchheim.

Einsatznachbearbeitung der Feuerwehren

Die Einsatzberichte und Stärkemeldungen der Feuerwehren werden über die webbasierte Verwaltungssoftware ELDIS erstellt. 

Allgemeine Informationen - Einsatznachbearbeitung 

Entsprechend der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBek-BayFwG) erstatten die Feuerwehren in den Landkreisen dem Kreisbrandrat über jeden Einsatz im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst einen Einsatzbericht. Über Fehlalarme, böswillige Alarme und Sicherheitswachen ist ebenfalls zu berichten.
Die Berichte müssen spätestens zum 15. Januar des Folgejahres erstellt sein.

Stärkemeldung - Einsatznachbearbeitung

Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Landratsamt Bamberg bis zum 15. Januar über die Stärke und Ausrüstung ihrer Feuerwehren zum Stand 31.12. des Vorjahres zu berichten. Die Stärkemeldung erfolgt ebenfalls über die ELDIS-Management-Suite (EMS). Die Gemeinden überprüfen hierzu die von den Kommandanten im System hinterlegten Daten zur Stärke und Ausrüstung auf Plausibilität bzw. Aktualität und ergänzen diese gegebenfalls.
Die Gemeinden müssen hierzu einen Antrag auf Zugang zur EMS beim Landratsamt Bamberg stellen.

Zugangsberechtigung - ELDIS-Management-Suite

Die Nutzung der ELDIS-Management-Suite (EMS) ist für Gemeinden, Kommandanten, stellvertretende Kommandanten und von Ihnen bestimmte Berichtserfasser möglich. Es ist einmalig für jeden Nutzer ein Antrag auf Zugangsberechtigung zu stellen.

Der Antrag ist an das Landratsamt Bamberg zu senden, dort werden die Benutzer verwaltet.
Für die Zugangsberechtigung ist keine Schulung mehr Voraussetzung.

Die Anmeldung erfolgt über folgenden Link: https://einsatznachbearbeitung.bayern.de/login

Ein Abendseminar zur Einsatznachbearbeitung wird von den Fachberatern für die ELDIS-Management-Suite angeboten. Bei ausreichendem Bedarf (Mindestteilnehmerzahl 12 Personen) kann dieses über die Kreisbrandinspektion angeregt und organisiert werden.

Da die Fachberater nicht nachvollziehen können wenn Berichtserfasser nicht mehr als solche tätig sind oder nicht mehr tätig sein sollen, ist die Mitteilung darüber von den Kommandanten an das Landratsamt als Benutzerverwaltende Stelle mitzuteilen.


Ansprechpartner

Bei Problemen mit der Zugangsberechtigung oder der Einsatznachbearbeitung wenden Sie sich bitte immer zuerst an folgende Fachberater von Feuerwehr und Landratsamt, nicht an die Integrierte Leitstelle:

KBI Riemer, f.riemer@kreisbrandinspektion-bamberg.de

Frau Wild, Landratsamt Bamberg, feuerwehr@lra-ba.bayern.de