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Förderung fester Kurzzeitpflegeplätze im Landkreis Bamberg

Der Landkreis Bamberg unterstützt stationäre Pflegeeinrichtungen bei der Schaffung und dem Betrieb fester Kurzzeitpflegeplätze. Gefördert werden Einrichtungen im Landkreis Bamberg, die bereits eine positive WoLeRaF-Förderung des Landesamts für Pflege erhalten haben. Die Förderung des Landkreises soll den Mehraufwand ausgleichen, der den Einrichtungen durch die höhere Anzahl an Neuaufnahmen und Entlassungen entsteht.

Was wird gefördert?

  • Bis zu acht feste Kurzzeitpflegeplätze im Landkreis Bamberg
  • 5.000 € pro Platz und Jahr 

Voraussetzungen

  • Antrag auf Förderung beim Landkreis
  • Vorliegen eines WoLeRaF-Zuwendungsbescheids
  • Berücksichtigung der regionalen Verteilung der Plätze
  • Bei mehr als acht Anträgen zählt das Eingangsdatum

Förderzeitraum

  • Entspricht dem WoLeRaF-Bewilligungszeitraum
  • Längstens bis 31.12.2029

Auszahlung

  • Jährlich bis spätestens 30. April
  • Kein zusätzlicher Antrag und kein Verwendungsnachweis erforderlich

Förderrichtlinie und Antrag 

Förderantrag Kurzzeitpflegeplätze