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Förderung fester Kurzzeitpflegeplätze im Landkreis Bamberg
Der Landkreis Bamberg unterstützt stationäre Pflegeeinrichtungen bei der Schaffung und dem Betrieb fester Kurzzeitpflegeplätze. Gefördert werden Einrichtungen im Landkreis Bamberg, die bereits eine positive WoLeRaF-Förderung des Landesamts für Pflege erhalten haben. Die Förderung des Landkreises soll den Mehraufwand ausgleichen, der den Einrichtungen durch die höhere Anzahl an Neuaufnahmen und Entlassungen entsteht.
Was wird gefördert?
- Bis zu acht feste Kurzzeitpflegeplätze im Landkreis Bamberg
- 5.000 € pro Platz und Jahr
Voraussetzungen
- Antrag auf Förderung beim Landkreis
- Vorliegen eines WoLeRaF-Zuwendungsbescheids
- Berücksichtigung der regionalen Verteilung der Plätze
- Bei mehr als acht Anträgen zählt das Eingangsdatum
Förderzeitraum
- Entspricht dem WoLeRaF-Bewilligungszeitraum
- Längstens bis 31.12.2029
Auszahlung
- Jährlich bis spätestens 30. April
- Kein zusätzlicher Antrag und kein Verwendungsnachweis erforderlich
Förderrichtlinie und Antrag