Umtausch unbefristeter Kartenführerscheine
Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 jetzt zum Umtausch aufgerufen
Bis zum Jahr 2033 werden alle Führerscheine in der Europäischen Union schrittweise durch einheitliche EU-Kartenführerscheine ersetzt. Der neue EU-Führerschein muss anschließend alle 15 Jahre verlängert werden. Ein Gesundheitszeugnis oder eine nochmalige Prüfung sind für den Führerscheinumtausch nicht notwendig. Wer einen unbefristeten Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde (siehe Feld 4a auf der Vorderseite des Führerscheines), muss seinen Führerschein bis spätestens 19. Januar 2027 umtauschen.
Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine können online vereinbart werden. Dort finden Bürgerinnen und Bürger auch alle wichtigen Informationen zu den benötigten Unterlagen, den Öffnungszeiten sowie eine Übersicht, welche Geburtsjahrgänge zu welchem Zeitpunkt zum Umtausch verpflichtet sind. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen empfiehlt das Landratsamt, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, da gewünschte Termine möglicherweise nicht mehr verfügbar sind. Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung gibt es unter www.landkreis-bamberg.de/Führerscheinstelle/.
Für alle anderen Ausstellungsjahre gelten andere Umtauschfristen. Das Landratsamt bittet diesen Personenkreis, von einem vorzeitigen Umtausch abzusehen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden und die Bearbeitung der aktuell aufgerufenen Jahrgänge sicherzustellen.
Besitzerinnen und Besitzer von Karten- oder Papierführerscheinen die vor 2002 ausgestellt wurden werden an dieser Stelle nochmals an Ihre Verpflichtung zum Umtausch erinnert und gebeten, dies unverzüglich nachzuholen.
Besitzerinnen und Besitzer von Führerscheinen, die vor 1953 geboren wurden, müssen diesen erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Genauere Informationen zu Fristen und Umtausch finden Sie unter: www.landkreis-bamberg.de/Führerscheinstelle/