Fonds für Nachbarschaftshilfen / Fahrdienste des Landkreises Bamberg
Ehrenamtlich tätige Personen aus dem Landkreis Bamberg, die im Bereich der Nachbarschaftshilfen tätig sind – insbesondere organisierte Nachbarschaftshilfen, Helferkreise für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren oder Seniorengruppen sowie Einzelpersonen, die nachweislich im Auftrag des Landkreises, der kreisangehörigen Kommunen oder karitativen Trägern agieren – können einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung mit dem Beauftragten für Inklusion und Senioren oder der Ehrenamtsbeauftragten des Landkreises Bamberg möglich.