Fonds für Nachbarschaftshilfen / Fahrdienste des Landkreises Bamberg

Ehrenamtlich tätige Personen aus dem Landkreis Bamberg, die im Bereich der Nachbarschaftshilfen tätig sind – insbesondere organisierte Nachbarschaftshilfen, Helferkreise für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren oder Seniorengruppen sowie Einzelpersonen, die nachweislich im Auftrag des Landkreises, der kreisangehörigen Kommunen oder karitativen Trägern agieren – können einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung mit dem Beauftragten für Inklusion und Senioren oder der Ehrenamtsbeauftragten des Landkreises Bamberg möglich.


Voraussetzungen

Antragsformular

Fahrtkosten - Erstattungsantrag