Sprungziele
Seiteninhalt

Anmeldung Sperrmüll

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Sperrmüll

Was ist Sperrmüll?

Wie der Name schon sagt: Im Rahmen der Sperrmüllsammlungen des Landkreises Bamberg werden ausschließlich brennbare und nicht verwertbare Gegenstände mitgenommen, die aufgrund ihrer Größe (Sperrigkeit) nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können.
Keine Kleinteile in Säcken und Kartons
  • Es kam und kommt regelmäßig vor, dass eine Vielzahl von Kleinteilen entweder lose oder verpackt in Kunststoffsäcken bzw. Kartons am Tag der Abholung am Straßenrand bereitgestellt werden. Dies bereitet einerseits den Mitarbeitern des Entsorgers erhebliche Probleme beim Einladen, andererseits sind dadurch immer wieder Verschmutzungen zu beobachten. Zudem geht diese Art der Entsorgung von Kleinteilen zu Lasten der Allgemeinheit.
  • Die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg weist daher nochmals darauf hin, dass Kleinteile und ausgeschlossene Gegenstände zukünftig nicht mehr mitgenommen werden. Der vom Landkreis beauftragte Entsorger hat entsprechende Vorgaben erhalten, die ab sofort umgesetzt werden.
  • Zur Entsorgung von Kleinteilen ist die Restmülltonne vorgesehen. Reicht diese nicht aus, können im Landratsamt oder bei den Gemeindeverwaltungen zugelassene Abfallsäcke (3,40 € pro Stück) erworben werden, die am Tag der Restmüllabfuhr neben der Tonne bereitgestellt werden können.

Was gehört zum Sperrmüll?

Grundsätzlich nur sperrige Gegenstände, die nicht in den Restabfallbehälter passen!
Ausgedienter Hausrat aus Holz, Kunst- oder Verbundstoff, z. B. Bettgestell (aus Holz), Couch, Matratze, Federbett, Hocker, Sessel, Gardinenleiste, Koffer, Sofa, Kinderspielzeug (sperrig), Kleinmöbel, Stuhl, Teppich oder anderer Bodenbelag, Fensterrahmen (ohne Glas).


Was gehört nicht zu Sperrmüll?

  • Kleinteile, die auch in die Restmülltonne passen. Mit Hausmüll gefüllte Säcke.
  • Kartonagen: Entsorgung über Papiertonne oder Wertstoffhöfe
  • Elektronikschrott (z.B. Fernseher, Monitore, Computer, Staubsauger, Haushaltskleingeräte, usw.): Entsorgung über Wertstoffhöfe verlinkung fehlt noch
  • Kühlgeräte: Kostenlose Entsorgung über Wertstoffhöfe (außer Viereth)
  • Altreifen: Entsorgung über private Entsorger oder Reifenhändler
  • Sanitärkeramik (Waschbecken, Toilette, etc.), Tischplatten aus Stein, Tontöpfe, Geschirr (Keramik, Porzellan) oder andere mineralischen Abfälle: Entsorgung über Wertstoffhöfe (Bauschuttcontainer) bis zu 0,5 m³ (500 Liter)
  • Sperrmüll aus Metall: Wertstoffhöfe
  • Fensterglas: Wertstoffhof / private Entsorger

Ausführliche Informationen:

Ausführliche Informationen rund um Sperrmüll finden Sie in unserem Flyer:


    Anmeldung - Sperrmüll

    • Mit der Sperrmüllkarte am Abfallkalender
    • Sperrmülltelefon: 0951/85 555
      (Dienstag und Donnerstag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr)

    Jede Landkreisgemeinde wird insgesamt 6 x pro Jahr angefahren.


    Um die Wartezeiten bis zur Abholung möglichst kurz zu halten, beachten Sie bitte den Anmeldeschluss für die jeweilige Sperrmüllsammlung im Abfallkalender. Anmeldungen, die nach dem Termin eingehen, können erst für die nächste Sammlung berücksichtigt werden. Kurzfristigen Anmeldungen nach dem Stichtag sind nicht möglich.
    Innerhalb von zwei Wochen nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie den genauen Abholtermin schriftlich mitgeteilt.


    Ausführliche Informationen rund um Sperrmüll finden Sie in unserem Flyer:

    Allgemeine Hinweise - Sperrmüll

    • Abgeholt werden ausschließlich angemeldete sperrige Gegenstände. Lose bereitgestellte Kleinteile bzw. Säcke und Kartons mit Kleinteilen werden grundsätzlich nicht mitgenommen! Bitte entsorgen Sie diese Abfälle über die Restmülltonne oder zugelassene Abfallsäcke des Landkreises. Säcke können bei jeder Gemeindeverwaltung gekauft werden.
    • Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr vor Ihrem Anwesen bereit stehen. Eine Abholung vom Grundstück oder aus der Garage ist nicht möglich. Das Entsorgungsunternehmen darf keine Privatgrundstücke befahren!
    • Die einzelnen Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter und schwerer als 50 kg sein.
    • Die Gesamtmenge ist auf das haushaltsübliche Maß beschränkt. Deshalb: Keine Entrümpelungen und Wohnungsauflösungen!
    • Das Abfuhrunternehmen sammelt den Sperrmüll mit zwei verschiedenen Fahrzeugen. Zuerst wird Altholz (Gegenstände die ganz oder überwiegend aus Holz sind) geholt, zu einem späteren Zeitpunkt der sonstige brennbare Sperrmüll (z.B. Matratzen, Polstermöbel, Kunststoffteile, etc.).
    • Bitte stellen Sie deshalb beide Fraktionen getrennt von einander bereit.
    • Glasteile (z.B. Spiegel, Glastüren, etc.) müssen vom Sperrgut entfernt werden. Entsorgungsmöglichkeit: Wertstoffhöfe.
    • Silofolien werden nur gebündelt mitgenommen (max. 3 Bündel á 50 kg).
    • Sollte Ihr Grundstück nicht anfahrbar sein, muss der Sperrmüll an der nächsten befahrbaren Straße abgestellt werden (gleiche Regelung wie bei den Mülltonnen).
    • Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Elektroherde, Trockner, Kühlgeräte) werden alternativ von der Kolping Dienstleistungs GmbH gegen Gebühr abgeholt; Anmeldung unter 0951/916710.
    • Im Rahmen der Sperrmüllabholung werden keine Metallschrottgegenstände gesammelt. Sperrgut aus Metall nimmt jeder Wertstoffhof im Landkreis kostenlos an. Dies gilt auch für Haushaltsgroßgeräte.

    Ausführliche Informationen:

    Ausführliche Informationen rund um Sperrmüll finden Sie in unserem Flyer: