Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Reichen Ebrach, Gewässer II. Ordnung, von Fluss-km 0,000 bis Fluss-km 46,250 auf dem Gebiet der Gemeinden Schlüsselfeld, Pommersfelden, Frensdorf, Pettstadt und Hirschaid im Landkreis Bamberg

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Reichen Ebrach, Gewässer II. Ordnung, von Fluss-km 0,000 bis Fluss-km 46,250 auf dem Gebiet der Gemeinden Schlüsselfeld, Pommersfelden, Frensdorf, Pettstadt und Hirschaid im Landkreis Bamberg

Wasserrecht;
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Reichen Ebrach, Gewässer II. Ordnung, von Fluss-km 0,000 bis Fluss-km 46,250 auf dem Gebiet der Gemeinden Schlüsselfeld, Pommersfelden, Frensdorf, Pettstadt und Hirschaid im Landkreis Bamberg


Im Zuge des Festsetzungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Reichen Ebrach, Gewässer II. Ordnung, von Fluss-km 0,000 bis Fluss-km 46,250 auf dem Gebiet der Gemeinden Schlüsselfeld, Pommersfelden, Frensdorf, Pettstadt und Hirschaid im Landkreis Bamberg
findet
am Mittwoch den 26. August 2026
10.00 Uhr
im Sitzungssaal S 104
des Landratsamtes Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
der nach. Art. 73 Abs. 6 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) gesetzlich vorgeschriebene Erörterungstermin statt. Das Landratsamt Bamberg hat nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.

Der Erörterungstermin wird hiermit gemäß Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG vorher ortsüblich bekannt gemacht.