Gewerbeanzeigen

Allgemeine Beschreibung

Wer ein stehendes Gewerbe anfangen will, muss dies anzeigen. Anzeigepflichtig sind auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, eine Verlegung des Betriebs sowie wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Aufgabe eines Gewerbebetriebs.

Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird, sind nicht gesondert anzeigepflichtig.

Die Gewerbeanzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich!

Zuständigkeit

Für die Gewerbeanzeigen ist die jeweilige Gemeindeverwaltung zuständig, in deren Bereich der Betriebssitz liegt.

Unterlagen

Vordrucke für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung.

Kosten

Die Rahmengebühr für eine Gewerbeanzeige bewegt sich zwischen 25,00 € und 100,00 €.

Informationen über die konkrete Höhe der Gebühren finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihrer zuständigen Gemeinde oder können dort telefonisch erfragt werden.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es im Internet eine Vielzahl oftmals kostenpflichtiger Angebote privater Drittanbieter gibt, die damit werben, Formulare zur Anzeige eines Gewerbes zur Verfügung zu stellen und anschließend an die Gewerbebehörde zu übermitteln. Die Gebühr für die eigentliche Gewerbeanzeige Ihrer zuständigen Gemeinde ist hier im Regelfall nicht inkludiert und fällt dann zusätzlich an.