Gleichstellung

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 118 Abs. 2 Bayerische Verfassung)

Art. 3 des Grundgesetzes garantiert zwar die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann, sie ist aber noch nicht in allen Lebensbereichen umfassend verwirklicht.

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz ist seit 1. Juli 1996 gültig und verpflichtet die Landkreise in Bayern zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten.

Das Spektrum der Aufgaben und Ziele der Gleichstellungsbeauftragten ist breit angelegt: Hauptanliegen sind die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Erhöhung der Anteile von Frauen in Bereichen, in denen sie immer noch unterrepräsentiert sind. Die Arbeit der Gleichstellungsstelle umfasst auch, Projekte und Veranstaltungen zu initiieren und unterstützen.

Tätigkeit

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten erstrecken sich über verschiedene Lebens- und Arbeitsbereiche von Frauen und Männern:

  • Unterstützung und Beratung von Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigten in der Verwaltung
  • Hilfestellung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch beim Wiedereinstieg
  • Förderung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit
  • Vernetzung von Fraueninteressen
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und Organisationen sowie den Organisationseinheiten des Landratsamtes und dem Personalrat
  • Öffentlichkeitsarbeit auf unterschiedlichen Ebenen
  • Vollzugsüberwachung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (Bay.GlG)

Die Gleichstellungsstellungsbeauftragte versteht sich als Ergänzung zu bestehenden Gruppen und Beratungseinrichtungen sowie als Koordinationsstelle. Sie vermittelt Bürgerinnen und Bürger zu Fachstellen, z. B. Frauengruppen, Initiativen, Verbänden und Organisationen.

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Hilfe bei Gewalt:
Netzwerke und Fachstellen:


Kooperation und Vernetzung

Netzwerkarbeit:

Die Gleichstellungsbeauftragte ist in verschiedenen Netzwerken organisiert:

Gremienarbeit:

Die Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und nimmt an Sitzungen des Personalrats teil.

Öffentlichkeitsarbeit & Veranstaltungen

Die Gleichstellungsstelle führt, meist in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, öffentliche Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen durch, u. a. einen Runden Tisch „Häusliche Gewalt“, Infotage, Vorträge, Podiumsdiskussionen und interne Workshops/Weiterbildungen.

Beispiele:

  • Plakataktion „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“
  • Filmpreviews zum Weltfrauentag 
  • Vortrag und Lesung zum Thema Wechseljahre
  • FrauenFilmFestival 
  • Infostand "Tag gegen Gewalt an Frauen" 
  • Girl's & Boy's Day am Landratsamt Bamberg
  • Beteiligung am Gesundheitstag
  • Aktionen zum "Equal Pay Day"

Kommende Veranstaltungen:

  • Jubiläum 10. FrauenFilmFestival im Herbst 2026 im Lichtspiel Kino&Café Bamberg