Marktfestsetzungen
Allgemeine Beschreibung
Unter Marktgewerbe ist die Durchführung von Marktveranstaltungen zu verstehen.
Wer einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten will, muss hierfür eine behördliche Festsetzung beantragen. Zu den Marktveranstaltungen zählen Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte.
Behördlich festsetzbar sind nur Märkte gewerblicher Anbieter, nicht hingegen z. B. ein Flohmarkt von Privatpersonen.
Zuständigkeit
Seit dem 1. Juli 2010 sind für die Genehmigung von Marktveranstaltungen die Gemeinden des Landkreises Bamberg zuständig.
Unterlagen
Die Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Gemeinde des Veranstaltungsortes.
Kosten
Die Rahmengebühr für eine Marktfestsetzung bewegt sich zwischen 50,00 € und 1.500,00 €.