Mobilfunk (Strahlenschutz)
Mobilfunk (Strahlenschutz)
Mit dem Standortverfahren stellt die Bundesnetzagentur sicher, dass die in Deutschland geltenden Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen konsequent und uneingeschränkt Anwendung finden.
Das Standortverfahren ist der Kern eines modular sich zusammensetzenden EMF- Monitorings.
Jede standortbescheinigungspflichtige Funkanlage wird von der Bundesnetzagentur individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen am Installationsort überprüft.
Ausführliche Informationen
Mobilfunkantennen-Standorte mit Sicherheitsabständen und Messwerten
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Landratsamt Bamberg
Fachbereich 42.1 - Umweltschutz: Detailseite
N. N.
Landratsamt Bamberg
Fachbereichsleitung
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
- Telefon: +49 951/85-520
- Raum: H 331
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