Wasserwirtschaftliche Beurteilung von Bauvorhaben
Wasserwirtschaftliche Beurteilung von Bauvorhaben
m Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und dgl. sind häufig auch Sachverhalte von wasserwirtschaftlicher Bedeutung zu beurteilen (z.B. Lagerung wassergefährdender Stoffe, Abwasserbeseitigung, Bauwasserhaltung, Nähe zu einem Gewässer, Lage im Wasserschutzgebiet).
Diese Prüfung kann in der Regel abschließend im Landratsamt erfolgen.
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Landratsamt Bamberg
Fachbereich 42.2 - Wasserrecht: Detailseite
Herr Goppert
Landratsamt Bamberg
Fachbereichsleitung
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
- Telefon: +49 951/85-503
- Raum: H 320
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