Wasserschutzgebiete und Wasserversorgung
Wasserschutzgebiete und Wasserversorgung
Wasserschutzgebiete
Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert,
- Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen oder
- das Grundwasser anzureichern oder
- das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer zu verhüten,
können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden.
In den Wasserschutzgebieten können
- bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden und
- die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter
- Maßnahmen verpflichtet werden. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Beobachtung des Gewässers und des Bodens.
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Landratsamt Bamberg
Fachbereich 42.2 - Wasserrecht: Detailseite
Herr Goppert
Landratsamt Bamberg
Fachbereichsleitung
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
- Telefon: +49 951/85-503
- Raum: H 320
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