Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein für was?
Wer eine staatlich geförderte Wohnung mieten will, benötigt eine Bescheinigung darüber, dass er berechtigt ist, diese Wohnung zu belegen.
Maßgeblich hierfür sind die Größe der Wohnung sowie das Einkommen des/der Antragstellers/in bzw. des Familienhaushaltes.
Antragsstellung
Antragsformulare senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Die Formulare sind ausgefüllt mit den Einkommensnachweisen der letzten zwölf Monate (vor dem Monat der Antragstellung) bei uns einzureichen.
Kontaktieren Sie einen unser neben stehenden Ansprechpartner. Wir sind gerne für Sie da
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Landratsamt Bamberg
Fachbereich 41.2 - Bauleitplanung: Detailseite
Herr Wolf
Landratsamt Bamberg
Fachbereichsleitung
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
- Telefon: +49 951/85-404
- Raum: H 213
- E-Mail schreiben