Baustellen
Baustellen
Für Bauarbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist von der Baufirma ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- Lageplan
- Beschilderungsplan
- Regelplan
Hinweis:
Die Unterlagen sind rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Verkehrsbehörde einzureichen.
Zuständigkeit:
Das Landratsamt Bamberg ist zuständig, wenn Bundes-, Staats- und / oder Kreisstraßen betroffen sind.
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Landratsamt Bamberg
Fachbereich 32 - Straßenverkehr: Detailseite
Herr Selig
Landratsamt Bamberg
Fachbereichsleitung
Ludwigstraße 25
Eingang A
96052 Bamberg
- Telefon: +49 951/85-322
- Raum: N 527
- E-Mail schreiben