Voraussetzungen - Personenbeförderungsrecht

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn

  • der Unternehmer und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person zuverlässig sind,
  • die Sicherheit und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet sind, und
  • der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.

Diese Voraussetzungen sind durch nachfolgend aufgeführten Unterlagen nachzuweisen.