Voraussetzungen - Personenbeförderungsrecht
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
- der Unternehmer und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person zuverlässig sind,
- die Sicherheit und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet sind, und
- der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.
Diese Voraussetzungen sind durch nachfolgend aufgeführten Unterlagen nachzuweisen.