Hindernisse auf Fahrbahnen

Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (z. B. durch Gerüst, Container, Baumaterial, Aushub, Kran usw.) ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen.


Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular
  • Lageplan
  • Skizze

Zuständigkeit

Das Landratsamt Bamberg ist zuständig, wenn Bundes-, Staats- und Kreisstraßen betroffen sind.