Hindernisse auf Fahrbahnen
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (z. B. durch Gerüst, Container, Baumaterial, Aushub, Kran usw.) ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Lageplan
- Skizze
Zuständigkeit
Das Landratsamt Bamberg ist zuständig, wenn Bundes-, Staats- und Kreisstraßen betroffen sind.