Welche Tiere muss ich eigentlich anmelden? (Artenschutz)
Wer ein artengeschütztes Tier erwirbt und im Landkreis Bamberg halten will, muss es unverzüglich beim Landratsamt Bamberg - Untere Naturschutzbehörde anzeigen.
Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden des Tieres. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Tier um eine geschützte Art handelt bzw. zu welcher Schutzkategorie Ihr Tier gehört, kann Ihnen Ihr Händler / Züchter oder wir Auskunft geben.
Artenschutzdatenbank
Sie können den Schutzstatus auch in der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) abfragen: www.wisia.de
(Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz)
Alle Tiere und Pflanzen, welche im Anhang A oder B aufgeführt sind, müssen angemeldet werden.