Was ist eine EG-Bescheinigung genau und wie bekomme ich die für meine Nachzuchten? (Artenschutz)

Im Gesetz heißt es: "Wer Tiere der besonders geschützten Arten hält oder in Verkehr bringt, hat die rechtmäßige Herkunft dieser Tiere nachzuweisen." Bei Anhang A-Tieren, die der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 unterliegen, ist dieser Nachweis durch eine EG-Bescheinigung (gelbes Dokument) zu führen.


Antrag EG-Bescheinigung

Diese EG-Bescheinigung erhalten Sie von uns ohne Probleme, wenn bereits die Elterntiere angemeldet waren.

Sie stellen einen schriftlichen, formlosen Antrag mit folgenden Angaben:

  • Ihr Name und Adresse
  • Von welchen Elterntieren stammt der Nachwuchs
  • Wann ist er geboren / geschlüpft
  • Geschlecht, falls es schon feststellbar ist
  • Kennzeichen der Jungtiere (z.B. Fußringe bei Vögeln, Fotodokumentation bei Schildkröten oder Microchip)

Alternativ können Sie auch unseren Vordruck nutzen:

Die Bescheinigungen gehen Ihnen dann per Post zu.