Fledermäusen stehen unter Schutz

Da Fledermäuse in ihrem Bestand bedroht sind, stehen diese Tiere unter strengem Schutz.

Deshalb ist es wichtig, ihre Quartiere weder zu zerstören noch zu beeinträchtigen und jede Möglichkeit des Erhaltes zu prüfen.

Sollten also bei Ihnen unaufschiebbare Bauarbeiten anstehen und der die Tiere gefährdet, sind Sie verpflichtet, die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bamberg mit einzubeziehen.

Mögliche Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch Sie sind für den Schutz dieser Tiergruppe mitverantwortlichen.

Unsere Anprechpartner stehen Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.