Allgemeine Informationen - Industrieemissions-Richtlinie
Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Sie enthält Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb sowie zur Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.
Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung bzw. größtmögliche Verhinderung von Umweltverschmutzungen durch Industrieanlagen.
Die jeweiligen Anlagen sind im Anhang der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Neufassung vom 02.05.2013) mit einem E gekennzeichnet.
Die Einstufung als IE-Anlage hat insbesondere Auswirkungen auf die Überwachung der Anlagen. So sind für diese Anlagen ein Überwachungsplan und Überwachungsprogramme zu erstellen und zu veröffentlichen.