Immissionsrichtwerte - Gewerbelärm

In der TA Lärm sind für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden folgende Immissionsrichtwerte festgelegt
(Tageszeit: 6.00 – 22.00 Uhr, Nachtzeit (volle Stunde): 22.00 – 6.00 Uhr):

  1. in Industriegebieten
    tags 70 dB(A)
    nachts 70 dB(A)
     
  2. in Gewerbegebieten
    tags 65 dB(A)
    nachts 50 dB(A)

  3. in Kern-, Dorf- und Mischgebieten
    tags 60 dB(A)
    nachts 45 dB(A)

  4. in allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebiete
    tags 55 dB(A)
    nachts 40 dB(A)

  5. reinen Wohngebieten
    tags 50 dB(A)
    nachts 35 dB(A)

  6. in Kurgebieten, für Krankenhäuser, Pflegeanstalten
    tags 45 dB(A)
    nachts 35 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB (A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB (A) überschreiten.