Geräte- und Maschinenlärmschutz

Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV)

Die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV) regelt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten (z. B. Rasenmäher oder bestimmte Baumaschinen) die zulässigen Betriebszeiten in Wohngebieten. Für vier Geräte gelten verschärfte Regeln: Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler (Ausnahme: Die Geräte verfügen über das gemeinschaftliche Umweltzeichen der Verordnung Nr. 1980/2000).


Sperrzeiten für Geräte und Maschinen

Die im Anhang der 32. BImSchV genannten Maschinen und Geräte dürfen im Freien nicht betrieben werden:

  • an Sonn- und Feiertagen ganztätig
  • sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr
    • in reinen Wohngebieten
    • allgemeinen Wohngebieten
    • besonderen Wohngebieten
    • Sondergebieten die der Erholung dienen: Kur- und Klinikgebieten, Gebieten für die Fremdenbeherbergung, sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten

In anderen als den genannten Gebieten (z. B. Dorfgebiet, Mischgebiet) gelten die Einschränkungen der 32. BImSchV nicht. 


zusätzliche Sperrzeiten von Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler (ohne Umweltzeichen)

Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht über das Umweltzeichen verfügen dürfen zusätzlich zu den oben genannten Sperrzeiten nicht betrieben werden

  • an Werktagen zwischen 7:00 - 9:00, 13:00 - 15:00 und 17:00 - 20:00 Uhr

Ausnahmegenehmigungen

Soweit im Einzelfall die in der 32. BImSchV genannten Geräte und Maschinen länger betrieben werden sollen, ist hierzu eine Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV der jeweiligen Gemeinde erforderlich.

Lärmschutzverordnungen der Gemeinden haben Vorrang!

Lärmschutzverordnungen der Gemeinden, die strengere Lärmschutzregelungen enthalten, haben Vorrang vor den oben genannten Regelungen laut 32. BImSchV.

Ob Ihre Gemeinde eine Lärmschutzverordnung hat, erfragen Sie bitte dort: Gemeinden Landkreis Bamberg