Aufgaben - Tierseuchenbekämpfung

  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden
  • Erhaltung und Entwicklung leistungsfähiger und frei handelbarer Tierbestände
  • Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten (35 anzeigepflichtige Tierseuchen), die gefährlich für Tierbestände sind, teilweise auf den Menschen übertragen werden (Zoonosen) können, oder hohe wirtschaftliche Verluste verursachen (Vogelgrippe, Blauzungenkrankheit, MKS, Tollwut, Schweinepest)
  • Überprüfungen und Stellungnahmen gemäß Tiergesundheitsgesetz