Afrikanische Schweinepest 2020

Stand 17.11.2020

Nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest in Westpolen im Herbst 2019 wurde am 10.09.2020 erstmals ein positiver Tierkadaver in Brandenburg im Grenzgebiet zu Polen gefunden. Damit hat die Afrikanische Schweinepest Deutschland erreicht. Es gelten ab diesem Zeitpunkt Handelsrestriktionen, d.h., ein Exportverbot für Schweine und Produkte aus Schweinefleisch aus Deutschland. Vor Ort wurden in der Zwischenzeit weitere positiv getestete Wildschweinkadaver sowie erlegte Wildschweine in Brandenburg gefunden (Stand 17.11.2020: 154 Tiere/Tierkörper) und Restriktionszonen errichtet. Jagdruhe, Kadaversuche und Einzäunungen sind die derzeit laufenden Maßnahmen, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen. Am 27.10.2020 musste durch das positive Testergebnis eines erlegten Wildschweines auch in Sachsen (Grenzgebiet nördlich von Görlitz) der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest festgestellt werden. Die Errichtung entsprechender Restriktionszonen mit Kadaversuche wurde eingeleitet (Stand 17.11.2020: 3 positive Tiere/Tierkörper).

 Auch im Landkreis Bamberg laufen die Vorbereitungen für den Ernstfall. Eine Schulung von Bergeteams am Kreisbauhof fand am 09.10.2020 statt. Besprechungen im Landratsamt mit allen beteiligten bzw. erforderlichen Verbänden - Vertreter aus Politik, des Hegeringes und Jäger, der Staatsforsten, der Jagdgenossen, des Maschinenringes, des Bauernverbandes, des Landwirtschaftsamtes, um einige zu nennen -  wurden durchgeführt, das letzte Mal am 26.10.2020 (siehe Anlage). Des Weiteren sind die Beschaffung von Schutzkleidung, Bergematerial und Einzäunung im vollen Gange.

Stand 27.09.2018

Im Dreiländereck Frankreich,Luxemburg, Belgien etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, wurde bei tot aufgefundenen Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt. In Deutschland wurde noch kein Fall nachgewiesen, jedoch steigt dadurch die Gefahr der Einschleppung der Tierseuche. Hauptaugenmerk liegt in der Prävention (kontrollierte Speiserestentsorgung im Bundesgebiet) und in Biosicherheitsmaßnahmen der Nutztierbestände.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere und hochansteckende Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und tödlich ist. Eine Behandlung und oder Impfung ist nicht möglich bzw. nicht erlaubt. Bei Ausbruch der Tierseuche kommt es zu gravierdenden Restriktionen im betroffenen Gebiet, mit z.B. Transport- und Handelsverboten von Schweinen und Produkten aus Schweinen sowie Tötungen, die damit auch immense negative wirtschaftliche Folgen für das betroffene Land nach sich ziehen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.

Die Verbreitung des ASP-Virus fand in allen betroffenen Ländern - ausgehend von Georgien sind dies: Russland, Ukraine, Weißrussland, Polen, tschechische Republik, Ungarn, Rumänien - aller Wahrscheinlichkeit durch das unachtsame Entsorgen von kontaminierten
Lebensmittelabfällen (mit Schweinefleisch bzw. Produkten aus Schweinefleisch) statt. Durch die Aufnahme kontaminierter Lebensmittelabfälle können sich Wildschweine infizieren und damit zum Ausbruch der Tierseuche führen. Das ist auch eine Gefahr für das Einschleppen der Tierseuche nach Deutschland. Der vorliegende aktuelle Ausbruch in Belgien macht deutlich, dass die primäre Einschleppung in ein neues Gebiet nicht über Wildschweine selbst erfolgt ist.


Vorsorgemaßnahme

Wichtigste Vorsorgemaßnahme ist deswegen die kontrollierte Entsorgung von Lebensmittelabfällen bzw. Speiseresten: