Geflügelpest 2016 - Vogelgrippe

Vogelgrippe in Deutschland - bayernweite Stallpflicht für Geflügel

Auf Grund der sich ausbreitenden Vogelgrippe/Geflügelpest bei Wildvögeln hat das Bayerische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit sofortiger Wirkung eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet.


Aufstallungsgebot

Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) sind aufzustallen:

  1. in geschlossenen Ställen oder
  2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Das Aufstallungsgebot gilt für alle Geflügelhaltungen (auch private Hobbyhaltungen) und ist unbefristet.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen
  • Aufstellen von Einrichtungen zur Schuhdesinfektion vor den Eingängen von Geflügelhaltungen
  • Zutritt von Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels durch betriebsfremde Persone nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung
  • unverzügliche Reinigung von Transportfahrzeugen und -behältnissen von Geflügel, frischem Fleisch von Geflügel, Futtermittel oder sonstigen Materialien, die mit hochpathogenen aviären Infuenzavirus in Kontakt gewesen sein können, nach jeder Beförderung
  • Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Ställen nach jedem Ein- oder Ausstallen
  • Meldung aller Geflügelhaltungen beim Landratsamt Bamberg Fachbereich Veterinärwesen (auch Hobbyhaltungen !)
  • Führen eines tagesaktuellen Bestandsregisters
  • kein Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, -börsen oder mobile -händler
  • Verbot von Veranstaltungen wie z.B. Geflügelbörsen und -märkte (Ausnahmen im Einzelfall nach Genehmigung durch Landratsamt Bamberg möglich, formloser Antrag notwendig)
  • Verbot Vögel zur Aufstockung des Wildbestandes freizulassen
  • Verfütterungsverbot an Geflügel von Speiseresten, die Geflügelprodukte beinhalten

Ergänzung vom 24.11.2016

Verbot von Ausstellungen, Märkte und veranstaltungen ahnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten (insbeosnder Tauben)


Informationsmaterial, Veröffentlichungen (Vogelgrippe)

Vogelgrippe - Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz