Schafen und Ziegen - Kennzeichnung und Registierung
Kennzeichnungs- und Meldepflichten gelten mittlerweile auch für die Halter von Schafen und Ziegen. Sie sind maßgeblich auf Tierkrankheiten/Tierseuchen wie Scrapie und die Maul- und Klauenseuche zurückzuführen.
Die Kennzeichnungs- und Meldevorschriften sind nicht abhängig von der Bestandsgröße und gelten daher für alle:
- Schäfer
- Landwirte, die auch nur wenige Schafe und Ziegen halten
- Hobbytierhalter und Hobbylandwirte
- Viehhändler von Schafen und Ziegen
- Eingeschränkt für Schlachtbetriebe und Transporteure
Lediglich Tierarztpraxen und Tierkliniken sind von diesen Verpflichtungen ausgenommen.
Weitere Informationen
Landesverband Bayerischer Schafhalter
HI- Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere)