Schafen und Ziegen - Kennzeichnung und Registierung

Kennzeichnungs- und Meldepflichten gelten mittlerweile auch für die Halter von Schafen und Ziegen. Sie sind maßgeblich auf Tierkrankheiten/Tierseuchen wie Scrapie und die Maul- und Klauenseuche zurückzuführen.
Die Kennzeichnungs- und Meldevorschriften sind nicht abhängig von der Bestandsgröße und gelten daher für alle:

  • Schäfer
  • Landwirte, die auch nur wenige Schafe und Ziegen halten
  • Hobbytierhalter und Hobbylandwirte
  • Viehhändler von Schafen und Ziegen
  • Eingeschränkt für Schlachtbetriebe und Transporteure

Lediglich Tierarztpraxen und Tierkliniken sind von diesen Verpflichtungen ausgenommen.


Weitere Informationen

Landesverband Bayerischer Schafhalter

HI- Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere)