Allgemeine Informationen - Tierschutz

Nicht nur bei Nutztieren, sondern auch bei Heim- bzw. Haustieren und Exoten werden konkrete Anforderungen an deren Haltung gestellt.

Für viele Tätigkeiten mit Tieren ist eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich.

Beispiele dafür sind das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes und der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren sowie seit neuesten die Ausbildung von Hunden für Dritte bzw. die Anleitung von Besitzern bei der Ausbildung Ihres Hundes.

Erlaubnisse werden auf Antrag erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Fachbereich Veterinärwesen überprüft dabei die für die beantragte Tätigkeit vorgesehenen Räumlichkeiten und die Sachkunde der verantwortlichen Person (teilweise unter Beteiligung eines externen Sachverständigen).


Weitere Informationen

Tierhaltung (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft)

Tierschutz (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)

Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (Merkblätter)