Allgemeine Informationen - Konditionalität

Zu Cross Compliance (übersetzt „Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen“) kann man auch „Anderweitige Verpflichtungen“ sagen. Bedingt durch die Agenda 2000 und die Luxemburger Beschlüsse findet Cross Compliance seine Anwendung hauptsächlich in landwirtschaftlichen Betrieben.

Die Prämienzahlungen (Ausgleichszahlungen) durch die Landwirtschaftsverwaltung sind eng an die Einhaltung der Umweltstandards und den Vorgaben des Lebensmittel-, Futtermittel-, Tierseuchen- und Tierschutzrechts geknüpft.

Die Zuständigkeit für die Kontrollen teilen sich die staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Füak), das örtliche Landratsamt und die Regierung von Oberbayern. Der Fachbereich Veterinärwesen erhielt die Aufgabe, die Bereiche Lebensmittel, Tierseuchen (inkl. Tierkennzeichnung) und Tierschutz, zu kontrollieren.

Selbstverständlich sind wir aber auch bemüht, Sie so gut wie möglich vorab zu beraten und zu informieren. Dies erfolgt beispielsweise hin auf direkte Anfragen, durch Pressemitteilungen und durch Fachvorträge bei Informationsveranstaltungen. Die folgenden Links vermitteln weitere Informationen zu Cross Compliance, Sie können sich aber auch gerne persönlich an uns wenden.