Aufgaben - Futtermittelüberwachung

  • Probenentnahmen bei Herstellern, Händlern und auf landwirtschaftlichen Betrieben, gemäß den Vorgaben des "Nationalen Kontrollprogrammes"
  • Erstellung von Prüflisten im Rahmen der Probenentnahmen
  • Mithilfe bei der Registrierung von Betrieben gemäß Futtermittelhygieneverordnung
  • Probenentnahme und Dokumentation bei Verdachtsproben


Zentral für ganz Bayern ist die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Futtermittelüberwachung Bayern, für den Vollzug des Futtermittelrechts zuständig. Alle im Rahmen von Probenahmen angefertigten Prüflisten, Protokolle und sonstigen Unterlagen werden daher an das Sachgebiet Futtermittelüberwachung Bayern (Regierung von Oberbayern) weitergeleitet.