Wasserschutzgebiete und Wasserversorgung

Wasserschutzgebiete

Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert,

  • Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen oder
  • das Grundwasser anzureichern oder
  • das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer zu verhüten,

können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden.


In den Wasserschutzgebieten können
  • bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden und
  • die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter
  • Maßnahmen verpflichtet werden. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Beobachtung des Gewässers und des Bodens.