LfA Förderbank Bayern

  1. Investivkredit

    Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Straßenverkehr, Hotel- und Gaststätten- und sonstigem Dienstleistungsgewerbe sowie Angehörige freier Berufe.
    Der Investivkredit bietet im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere Konditionen (zinsverbilligt aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern; zinsgünstig refinanziert von der KfW Bankengruppe und der LfA). Er bietet kurze und lange Laufzeiten mit Tilgungsfreijahren gemäß der Konditionenübersicht und dient zur Finanzierung von Wachstumsvorhaben ab einem Investitionsvolumen von 10.000 EUR (der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des förderfähigen Vorhabens). Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

    Nähere Informationen: Investivkredit der LfA
     


  2. Universalkredit

    Unternehmen, die die Voraussetzungen für den Investivkredit nicht erfüllen, müssen nicht auf eine Finanzierung der LfA verzichten. Der Universalkredit bietet also eine Alternative zum Investivkredit. Für folgende Unternehmen könnte dies insbesondere von Bedeutung sein: Unternehmen, die nicht in die Definition der KMU fallen und die Investitionen im Ausland tätigen wollen.

    Weitere Informationen und aktuelle Konditionen: LfA Förderbank Bayern - Wachstumsförderung

    Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass sich der Tätigkeitsbereich der LfA nicht nur auf die Vergabe von zinsverbilligten Darlehen beschränkt, sondern sich auch über die Risikoentlastung durch die Übernahme von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Garantien bis zur Vergabe von Beteiligungskapital im Rahmen des LfA-Verbunds durch die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mgH und die Bayern Kapital Risikokapitalbeteiligungs GmbH erstreckt.

    Weitere Informationen zum Mittestandskapital: LfA Förderbank Bayern - Mittelstandskapital


  3. Bürgschaften

    Die LfA Förderbank Bayern übernimmt zur Verbesserung und Stabilisierung der Kreditversorgung bayerischer Unternehmen Ausfallbürgschaften, sofern bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

    Weitere Informationen: LfA Förderbank Bayern - Bürgschaften