Regionalförderung
Die regionale Wirtschaftsförderung orientiert sich sowohl bei der Förderentscheidung wie bei der Erfolgskontrolle an arbeitsmarktpolitischen und strukturpolitischen Gesichtspunkten; im Einzelnen:
Bayerische regionale Förderprogramme zum Ausgleich regionaler Standortnachteile und zur Unterstützung der regionalen Investitionstätigkeit, um Einkommen und Beschäftigung in den schwach strukturierten Regionen zu erhöhen.
Hierzu können Zuschüsse für Investitionen privater Unternehmen und für öffentliche Fremdenverkehrseinrichtungen kommunaler Träger gewährt werden für folgende Förderschwerpunkte:
- Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von gewerblichen Betriebsstätten,
- Maßnahmen der Diversifikation oder marktwirksamen Anwendung neuer Technologien,
- qualitative Verbesserung des touristischen Angebots.
Der Landkreises Bamberg liegt im "Sonstigen Fördergebiet". Investitionen im Landkreis Bamberg sind somit über die Regionalförderung förderfähig. Für kleine (unter 50 Beschäftigte) und mittlere Betriebe (unter 250 Beschäftigte) werden Zuwendungen gewährt, die als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss für die Verbilligung eines von der LfA auszureichenden Darlehens zur Mitfinanzierung des Vorhabens eingesetzt werden können. Die Förderquote liegt z.Z. bei max. ca. 20% (bei kleinen Unternehmen) und max. ca. 10% (bei mittleren Unternehmen).
Hier finden Sie die Richtlinie