Innovationsgutschein für kleine Unternehmen und Handwerker
Das Förderprogramm unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Entwicklung innovativer Produkte oder Dienstleistungen mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Dazu gehören unter anderem Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien sowie Studien und Konzepte zu Marktzugang und Vertrieb. Außerdem sollen umsetzungsorientierte Entwicklungs- und Forschungstätigkeiten wie z.B. Prototypenbau, Produkttests zur Qualitätssicherung und zur Umweltverträglichkeit unterstützt werden. Gefördert werden also ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:
Der Innovationsgutschein "Standard" unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mind. 4.000 Euro und können max. 30.000 Euro betragen.
Der Innovationsgutschein "Spezial" bildet in der Antragstellung eine Ausnahme und soll an technologieorientierte Förderprogramme wie das Bayer. Technologieförderprogramm (BayTP) heranführen. Es sollen insbesondere finanzintensivere und damit für das betreffende Unternehmen wirtschaftlich riskantere innovative Projekte mit einem externen Auftragsvolumen von mind. 30.000 Euro und max. 80.000 Euro ermöglicht werden.
Der Fördersatz für den Innovationsgutschein "Standard" beträgt grundsätzlich 40%. Der Fördersatz erhöht sich jeweils um zehn Prozentpunkte bis zu max. 60% bei Vorliegen folgender Bedingungen:
- Sitz des Unternehmens in den Gemeinden Bischberg, Burgwindheim, Ebrach, Gerach, Gundelsheim, Heiligenstadt, Kemmern, Königsfeld, Lauter, Lisberg, Memmelsdorf, Oberhaid, Pettstadt, Priesendorf, Rattelsdorf, Reckendorf, Schönbrunn, Stadellhofen, Viereth-Trunstadt, Wattendorf oder Zapfendorf.
- Beauftragung einer Hochschule bzw. einer vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung.
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte.
Der Fördersatz beim Innovationsgutschein "Spezial" beträgt 50%.
Anträge können von bayerischen Unternehmen (inkl. Existenzgründer und Freie Berufe) mit weniger als 50 Beschäftigte und mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu zehn Millionen Euro bei der Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.innovationsgutschein-bayern.de